Geltungsbereich und Standard
Diese Erklärung gilt für die Website der Heinen Rental & Service GmbH unter www.datacenter24.de. Wir bemühen uns, die Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Umgesetzte Maßnahmen
- Semantisches HTML mit klarer Überschriftenstruktur und Landmarken,
- Sprungmarke „Zum Inhalt springen" am Seitenanfang,
- vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus,
- Formularfelder mit programmatisch verknüpften Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen,
- Alternativtexte für informative Bilder,
- ausreichende Farbkontraste in Text und Bedienelementen,
- responsives Layout, das Vergrößerung bis mindestens 200 % ohne Funktionsverlust erlaubt,
- keine automatisch abspielenden Medien, keine blinkenden Inhalte,
- Sprachauszeichnung aller Seiten und Sprachwechsel (Deutsch, Englisch, Französisch).
Bekannte Einschränkungen
Trotz sorgfältiger Umsetzung sind einzelne Inhalte nur eingeschränkt barrierefrei:
- Interaktive 3D-Modelle: Auf einzelnen Produktseiten sind 3D-Viewer des Drittanbieters Sketchfab eingebettet. Deren Bedienung ist nicht vollständig tastatur- und screenreader-zugänglich. Die wesentlichen Produktinformationen stehen jedoch vollständig als Text und Tabelle auf derselben Seite zur Verfügung.
- Schematische Produktabbildungen: Einzelne technische Illustrationen (z. B. Luftführung der Kaltgang-Einhausung) sind bildlich dargestellt; die Kernaussagen werden im umgebenden Text erläutert.
Feedback und Kontakt
Ihnen sind Barrieren aufgefallen, oder Sie benötigen Inhalte dieser Website in einem barrierefreien Format? Melden Sie sich gerne:
Heinen Rental & Service GmbH
Telefon: +49 2161 999 52 29
E-Mail: info@heinen-rental.de
Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Auffassung sein, dass wir auf eine Meldung nicht angemessen reagiert haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wenden (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, www.mlbf.de).
Diese Erklärung wurde am 17. August 2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und einer übersetzten Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.